nicht nur bei der babysittenden studentin oder bei der reinigungskraft spart man als arbeitgebender haushalt jede menge kohle - auch handwerk(er) und deren arbeitsleistung
sind unter bestimmten bedingungen steuerlich abzusetzen. schon ab januar 2009 kann man 20% der aufwendungen maximal jedoch 1200 euro jährlich steuerlich geltend machen. im umkehrschluss sind bis zu 6000 euro brutto der handwerksrechnung begünstigt.
aber welche leistungen fallen nun unter diese regelung?
reparaturen von den sogenannten weißen haushaltsgeräten, wie waschmachine und kühlschrank sind ebenso begünstigt, wie das fliesen des badezimmers oder das tapezieren des wohnzimmers. generell läßt sich verallgemeinern, dass renovierungs-, erhaltungs- und modernisierungsmaßnahmen unter diese regelung fallen. wichtig und richtig ist es zu sagen, dass der steuerbonus nur für die reine arbeitsleistung, die fahrtkosten sowie die darauf anfallende umsatzsteuer gilt. materialkosten, aufpreise und andere rechnungsposten müssen davon abgezogen werden.
wie bei allen haushaltnahen dienstleistungen ist auch hier die wichtigste voraussetzung, dass der handwerker eine rechnung ausgestellt hat und diese per überweisung, durch einzugsermächtigung oder im wege des online-bankings beglichen wird.nur unbare zahlungen können auf der jährlichen steuererklärung geltend gemacht werden.
Autor: root -- Montag, 08. März 2010; 23:04:41 Uhr