die gesetzlichen krankenkassen übernehmen seit dem 1. juli die kosten für hautkrebs-untersuchungen ab dem 35 lebensjahr. einige kassen tragen diese kosten sogar schon ab 18 jahren.
zum 1. juli ist der katalog der gesetzlichen früherkennungsmaßnahmen um eine vorsorgeuntersuchung erweitert worden. versicherte ab 35 jahre haben jetzt aller zwei jahre anspruch auf eine untersuchung ihres körpers auf hautkrebs. einzelne krankenkassen übernehmen die untersuchung bereits vom 20. oder vom 18. lebensjahr und manche sogar einmal pro jahr.
in deutschland werden jährlich etwa 120.000 fälle an hautkrebs erkrankter männer und frauen gezählt. die unabhängige patientenberatung rät zur aufnahme des hautkrebs-screening in den "check-up 35", wo alle zwei jahre frühzeichen für herz-kreislauf-erkrankungen, nierenerkrankungen und diabetes im blickpunkt stehen.
durchgeführt wird das screening "vom scheitel bis tur sohle" entweder durch einen hausärztlich tätigen facharzt für allgemeinmedizin, internisten, praktischen arzt ohne gebietsbezeichnung oder aber direkt durch einen facharzt für haut- und geschlechtskrankheiten, vorausgesetzt sie haben an einem zertifizierten fortbildungsprogrmm teilgenommen. dadurch kann ein hohes qualitätsniveau des screeenings sichergestellt werden. bei verdacht auf hautkrebs, wird dieser dann mit dem dermatotolgen abgeklärt.
da der haut-check eine vorsorgeleistung zur krebsfrüherknnung ist, fallen für sie keine praxisgebühren an. das screening umfaßt die anamnese, die visuelle untersuchung der haut des gesamten körpers und der kopfhaut, die beratung über das persönliche risikoprofil und präventionsmaßnahmen sowie die diagnostik und die dokumentation.
veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 22. Juli 2008; 11:05:10 Uhr