das bundesverwaltungsgericht hat in einem beschluss vom 28. september 2010 (1 wb 41.09) festgestellt, dass
soldaten auch, wenn sie vom dienst befreit sind trotzdem als mitglieder einer personalvertretung uniform tragen müssen.
zu den monatlichen treffen war der antragsteller soldat im rang eines stabsbootsmanns ohne uniform erschienen. das bemängelte der dienststellenleiter. er ordnete uniformpflicht für's gremium an!
das gericht wies die klage zurück und berief sich auf eine zentralen dienstvorschrift des bundesministeriums der verteidigung. soldaten müssen grundsätzlich im dienst uniform tragen. die freistellung bezieht sich nur auf die tätigkeit im personalrat - alle anderen soldatenplfichten bleiben bestehen. ehrenamt im personalrat gibt es nicht sondern nur außerhalb der bundeswehr in kommune und kirche.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 03. Oktober 2010; 20:18:07 Uhr