imfpungen sind wichtig. masern, mumps, röteln oder grippe - jeder kann entscheiden, ob er sich impfen lässt oder nicht. im vorliegenden fall musste das ovg saarlouis einen impfschaden beurteilen. ein polizist erlitt einen solchen nach einer imfpung gegen grippe beim betriebsarzt und klagte auf anerkennung als arbeitsunfall.
mit aktenzeichen 1 a 269/11 wies das oberverwaltungsgericht saarlouis die klage ab. in der begründung führte das gericht aus, dass beamte, die sich während der dienstzeit impfen lassen das risiko für etwaige neben- und nachwirkungen privat tragen müssen.
die grippeschutzimpfung hat nach auffassung des gerichts nichts mit den dienstlichen aufgaben zu tun.
veröffentlicht: Arbeitgeberservice familienfreund KG -- Sonntag, 08. Januar 2012; 14:47:41 Uhr