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impressumpflicht für geschäftliche emails Diesen Text vorlesen lassen

seit dem 1.1.2007 gilt auch für die elektronische geschäftspost die impressumspflicht. der it-experte und rechtsanwalt der kanzlei kümmerlein simon und partner sieht schon eine neue abmahnwelle auf uns zurollen.

zu den pflichtangaben in geschäftlichen emails zählen seit januar diesen jahres der name der firma, die rechtsform, die anschrift, das zuständige registergericht sowie die handelsregisternummer. ausserdem sind alle vorstandsmitglieder, geschäftsführer und der aufsichtsratsvorsitzende mit vor- und nachnamen anzugeben.

diese regelungen gelten für mitteilungen über telekommunikationsmedien wie telefax und email. sendungen an einen unbestimmten empfängerkreis, wie es zum beispiel bei werbemailings der fall ist, sind nicht betroffen.

verstösse können mit bis zu 5.000 euro zwangsgeldern geahndet werden.

veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 12:22:26 Uhr


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