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in deutschland gibt es keine festen regeln, ob das versenden privater emails oder ob neben der betrieblichen auch die private internetnutzung am arbeitsplatz erlaubt ist.
der bundesverband informationswirtschaft, telekommunikation und neue medien (bitkom) hat anhand allgemeier gesetze und der aktuellen rechtsprechung einen leitfaden zur nutzung von e-mail und internet im unternehmen zusammengestellt.
hier ein kleiner auszug:
1. wer entscheidet über die private nutzung des internets?
allein der arbeitgeber. er ist nicht verpflichtet, das surfen aus persönlichem anlass zuzulassen. entscheidet er sich aber doch dafür, hat er zwei möglichkeiten: er kann die private nutzung generell erlauben, oder diese auf bestimmte zeiten oder seiten begrenzen.
2. was passiert, wenn es keine regelung gibt?
fehlt eine konkrete vereinbarung, werten das gerichte möglicherweise als duldung der privaten internetnutzung. das kann für den arbeitnehmer bei einer auseinandersetzung von vorteil sein.
5. droht im zweifelsfall die kündigung?
die intensive private nutzung des internets während der arbeitszeit ohne erlaubnis kann eine verletzung der arbeitsvertraglichen pflichten sein. doch vor einer kündigung muss der arbeitgeber seinen mitarbeiter im regelfall zunächst einmal abmahnen.
der komplette leitfaden “die nutzung von e-mail und internet im unternehmen - rechtliche grundlagen und handlungsoptionen
hier ein kleiner auszug:
1. wer entscheidet über die private nutzung des internets?
allein der arbeitgeber. er ist nicht verpflichtet, das surfen aus persönlichem anlass zuzulassen. entscheidet er sich aber doch dafür, hat er zwei möglichkeiten: er kann die private nutzung generell erlauben, oder diese auf bestimmte zeiten oder seiten begrenzen.
2. was passiert, wenn es keine regelung gibt?
fehlt eine konkrete vereinbarung, werten das gerichte möglicherweise als duldung der privaten internetnutzung. das kann für den arbeitnehmer bei einer auseinandersetzung von vorteil sein.
5. droht im zweifelsfall die kündigung?
die intensive private nutzung des internets während der arbeitszeit ohne erlaubnis kann eine verletzung der arbeitsvertraglichen pflichten sein. doch vor einer kündigung muss der arbeitgeber seinen mitarbeiter im regelfall zunächst einmal abmahnen.
der komplette leitfaden “die nutzung von e-mail und internet im unternehmen - rechtliche grundlagen und handlungsoptionen
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 19. Juli 2007; 21:53:15 Uhr