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ist das lesen von mails der ex-mitarbeiter erlaubt? Diesen Text vorlesen lassen

maus im einsatz

sicher kennen sie das auch, ihr ehemaliger mitarbeiter verdient nun schon seit geraumer zeit seine brötchen bei einem anderen arbeitgeber und bei ihnen trudeln jeden tag noch fleissig mails für ihn ein.

 

 

was passiert mit dem e-mail-accont? sind sie als ehemaliger arbeitgeber berechtigt, nach ausscheiden ihres arbeitnehmers die e-mails einzusehen und sie eventuell an seinen nachfolger weiterzuleiten?

den rechtlichen ausgangspunkt hierbei bieten das allgemeine persönlichkeitsrecht und das recht auf informationelle selbstbestimmung. beide gelten sowohl im privaten bereich als auch im berufsleben und sind demzufolge von ihnen als arbeitgeber einzuhalten.

natürlich haben sie als arbeitgeber ein berechtigtes interesse, nach weggang ihres mitarbeiters den inhalt eingehender e-mails zu kennen, um beispielsweise kundenbeziehungen nach dem ausscheiden des mitarbeiters aufrechtzuerhalten. ob dies gestattet ist, richtet sich danach, ob die nutzung des betrieblichen e-mail-accountsfür die private nutzung erlaubt oder verboten war.

wenn privates mailen nicht gestattet war, verhält es sich adäquat zu geschäftsbriefen. sie als chef dürfen sämtliche geschäftspost in papierform einsehen, denn es kann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um private post handelt. wenn die private nutzung des accounts also verboten war, können auch später eingehende mails nur geschäftlicher natur sein und sind demzufolge durch sie einsehbar.

die juristische literatur schliesst sich dieser auffassung allerdings nur teilweise an und verweist auf oben angesprochene rechte. richtig ist, dass es sich dabei um zwei hohe rechtsgüter handelt. aussen vorgelassen wird dabei aber das berechtigte interesse des arbeitgebers auf ineinsichtnahme um besagte kundenbeziehungen zu pflegen.

um beiden seiten rechnung zu tragen, sollten sie daher erkennbar private mails an den ehemaligen mitarbeiter weiterleiten.

bestand nun aber die erlaubnis der nutzung der betrieblichen mail-adresse zu privaten zwecken, werden sie vor dem gesetz wie ein telekommunikationsunternehmen behandelt. das heisst, dass sie sich als arbeitgeber an das im telekommunikationsgesetz fetgeschriebene fernmeldegeheimnis halten müssen. einsicht in den mail-account ihres ex-mitarbeiters ist demzufolge strikt untersagt. auch dürfen sie die mails nicht automatisch an den nachfolger ihres ehemaligen mitarbeiters weiterleiten.

aber wie immer gibt s auch hier ausnahmen. wenn anhaltspunkte für störungen oder mißbrauch des accounts durch den ehemaligen mitarbiter bestehen, sind sie brechtigt, die mails zu lesen.

sollten sie sich nicht an das fernmeldegeheimnis halten und dennoch einsicht in den e-mail-account nehmen, kann ihr ehemaliger mitarbeiter die unterlassung auf ineinsichtnahme und weiterleitung der mails verlangen.

 

lesen sie bitte auch dieen artikel: internet-nutzung in unternehmen - ein leitfaden



veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 25. August 2008; 14:02:39 Uhr


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