die mutter staunte nicht schlecht. nachdem die suche nach der tagesmutter ein glückliches ende fand, gab es auch vom landkreis osterode ein scheinbar besonderes geschenk. der stundensatz für die betreuungsstunde wurde aufgrund des geringen einkommens auf 0,50 cent festgelegt.
soweit kein anlass zur klage oder doch?
etwas später erzielte die mutter ein höheres einkommen. spontan flatterte ein bescheid des landkreises ins haus, welcher ganze 1200 euro nachforderte. die gebühren für die betreuungsstunde wurde nachträglich auf 1,90 euro erhöht.
diese erhöhung wollte die frau nicht hinnehmen und klagte gegen den bescheid. die nachforderung sei nicht nachvollziehbar. so urteilte das verwaltungsgericht göttingen nun, dass der landkreis eine kostenbeitragssatzung vom Kreistag erlassen hätte müssen. im vorliegenden fall wurden die kosten jedoch lediglich aufgrund einer verwaltungsinternen richtlinie des jugendamtes erhoben.
aktenzeichen: 2 a 118/09
Autor: root -- Dienstag, 31. August 2010; 21:35:43 Uhr