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radioonair

seit gut einer woche gibt es ein urteil, dass die autoradios von

 

behinderteneinrichtungen zukünftig gebührenfrei sind. 2 gemeinnützige träger klagten gegen die rundfunkgebühren der gez.

 

das oberverwaltungsgericht münster hatte die klage in der vorinstanz abgewiesen. ziel der klage ist es gewesen fahrzeuge, die ausschließlich zur beförderung behinderter menschen dienen von der gebühr zu befreien. (bverwg 6 c 6.09 und 6 c 7.09)

 

löblich die überlegung der richter, dass lediglich der behinderte bzw. gehandicapte zu befördernde von den autoradios profitiert. in der praxis ist nun fraglich, wer kontrolliert, dass der fahrer des behindertenfahrzeuges das radio auch ausschließlich in gegenwart und auf wunsch des behinderten nutzt.

 



veröffentlicht: root -- Samstag, 08. Mai 2010; 23:15:51 Uhr


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