nach der klage eines lehrergremiums stoppte jetzt der verwaltungsgerichtshof in kassel einen erlass des kultusministeriums.
die lehrer sahen sich beanchteiligt, weil ein Kultusminister jürgen banzer den lehrermangel mit quereinsteigern begegnen wollte. eine zusatzprüfung sollte quereinsteigern gleichberechtigt mit traditionell ausgebildeten lehrern die zulassung zum schuldienst ermöglichen.
gegen das vom minister angestrebte schnellverfahren klagte der hauptpersonalrat der lehrer beim kultusministerium. dieser meinte, dass die rechtlichen grundlgen für diese verordnung fehlen. die kasseler richter folgten nun der argumentation und entschieden (Az.: 22 B 94/09.PV) gegen den minister. da der beschluss nicht anfechtbar ist, gibt es vorerst keine quereinsteiger an hessischen schulen.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 25. Januar 2009; 20:18:21 Uhr