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wenn ihr kind sich derzeit noch in ausbildung befindet, haben sie noch die pflicht, es auf dem weg in die selbstständigkeit auch finanziell zu unterstützen. was aber, wenn der spross während der ausbildung, mehr als den ausbildungsfreibetrag verdient?
selbst wenn es sich nur um einen euro mehrverdienst handelt, steht ihnen kein kindergeld mehr zu und der staat fordert das zuviel gezahlte kindergeld zurück. auch müssen sie in diesem fall auf alle anderen kindervergünstigungen, wie ausbildungsfreibetrag oder betreuungskosten, verzichten.
der bundesfinanzhof muss derzeit entscheiden, ob dies verfassungsgemäß ist.
ein kleiner tipp: sollte es ihnen so gehen, dass ihr kind entweder knapp über der einkommensgrenze liegt oder vielleicht sogar deutlich darüber, dann legen sie einspruch ein. verweisen sie dabei auf die beim bundesfinanzhof anhängige revision mit dem aktenzeichen III r 76/06.
der bundesfinanzhof muss derzeit entscheiden, ob dies verfassungsgemäß ist.
ein kleiner tipp: sollte es ihnen so gehen, dass ihr kind entweder knapp über der einkommensgrenze liegt oder vielleicht sogar deutlich darüber, dann legen sie einspruch ein. verweisen sie dabei auf die beim bundesfinanzhof anhängige revision mit dem aktenzeichen III r 76/06.
veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 19:22:06 Uhr