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kinderpflege-krankengeld Diesen Text vorlesen lassen

schnupfenmuss bei erkrankung des kindes ein elternteil die pflege übernehmen, zahlt die krankenkasse kinderpflege-krankengeld.
 
voraussetzungen für kinderpflege-krankengeld:

  • das kind muss versichert sein. dabei genügt die familienversicherung.
  • das erkrankte kind lebt im haushalt des versicherten.
  • das 12. lebensjahr darf noch nicht vollendet sein. ist das kind behindert entfällt diese altersbeschränkung.
  • der arzt muss bescheinigen, dass eine betreuung notwendig ist.
  • keine andere im haushalt lebende person kann diese betreuung übernehmen.
  • es besteht kein anspruch gegenüber dem arbeitgeber auf bezahlte freistellung.

möchten sie kinderpflege-krankengeld beantragen benötigen sie als erstes die bescheinigung des arztes, dass auf grund betreuung, beaufsichtigung oder pflege des kindes ein erscheinen am arbeitsplatz nicht möglich ist. als zweites muss ihnen der arbeitgeber bescheinigen, dass sie zwar von der arbeit freigestellt werden, aber für diese zeit kein gehalt beziehen.

haben sie noch fragen zur höhe oder zur dauer des kinderpflege-krankengeld, können sie sich gern an uns wenden.
besondere regelungen gibt es auch, wenn ihr schwersterkrankter sprößling auf betreuung und pflege angewiesen ist.

veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 20. September 2007; 19:42:37 Uhr


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