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kindertagespflege in angemieteten räumen? Diesen Text vorlesen lassen

treppe

für kindertagespflegepersonen ist es oft nicht leicht die richtige wohnung zu finden. im erdgeschoss soll es sein oder in der 1. etage maximal, platz für kinderwagen und co und auch noch eine nette hausgemeinschaft.

 

das alles gibt es und trotzdem können noch kleinere probleme auftreten.

 

im streit über kinderwagen im treppenhaus hat das landgericht berlin mit dem az. 63 s 487/08 beschlossen, dass eine im wohnraummietvertrag enthaltene klausel zum abstellen von kinderwagen und fahrrädern im treppenhaus unwirksam ist, wenn es keine andersweitige abstellmöglichkeit gibt.

oft passiert es, dass der vermieter sich auf die brandschutzbestimmungen beruft - aber das kann er nur, wenn es eine entsprechende verbotsverfügung des zuständigen amtes gibt.



Autor: root -- Samstag, 24. Juli 2010; 20:13:06 Uhr



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