auch tagesmuttis haben längst die vorteile der präsentation auf der eigenen homepage erkannt. aber nicht selten lauern gerade auf der homepage und speziell im impressum abmahnfallen, die teuer werden können.
im internet finden interessierte tagesmuttis seit kurzem einen leitfaden zur impressumspflicht. das bundesjustizministerium möchte die tagespflegebranche vor teuren abmahnkosten schützen und den tagesmuttis helfen, die anbieterkennzeichnung (impressum) dem telemediengesetz (tmg) gemäß zu gestalten. allerdings weist das ministerium im gleichen atemzug auch darauf hin, dass der leitfaden lediglich eine orientierungshilfe darstellt und keinen anspruch auf rechtliche verbindlichkeit darstellt. um das abmahnrisiko so gering wie möglich zu haltn, sollten die tagesmütter in zweifelsfällen lieber zu umfangreiche als zu knappe angaben machen.
der leitfaden geht vom aktuellen rechtsstand aus. wenn fragen in der rechtssprechung noch nicht abschliessend entschieden wurden, wird darauf hingewiesen. bei änderungen der rechtslage soll der ratgeber in zukunft immer angepasst werden.
der leitfaden steht auf der homepage des ministeriums für sie zur verfügung.
lesen sie bitte auch diesen artikel: neuregelung der impressumspflicht zum 1.3.2007
veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 20. Oktober 2008; 14:01:31 Uhr