der spitzenverband der gesetzlichen krankenkassen bestätigte jetzt, dass die rund 1,4 millionen selbstständigen, die freiwillig in der gesetzlichen krankenversicherung (gkv) versichert sind, für den krankheitsfall neu vorsorgen müssen.
im zuge der gesundheitsreform wurde der krankengeldanspruch für selbständige von der öffentlichkeit unbemerkt gestrichen. krankenkassen sind nicht einmal verpflichtet, ihre mitglieder über den wegfall des krankengeldes zu informieren.
wenn sie in einer gesetzlichen krankenversicherung versichert sind und im krankheitsfall weiter krankengeld beziehen möchten, müssen sie mit ihrer krankenkasse einen gesonderten wahltarif abschliessen. meist müssen dieser aber leider für die dauer von drei jahren abgeschlossen werden.
veröffentlicht: Antje K. -- Freitag, 29. August 2008; 10:49:04 Uhr