schon seit jahren wird die zahl derer ohne versicherungsschutz immer größer. genaue zahlen gibt es nicht, da menschen ohne krankenversicherung nicht oder nur selten zum arzt gehen. viele menschen, darunter hauptsächlich selbtändige, sehen sich nicht in der lage regelmäßige beiträge zu leisten.
im moment ist die gesetzeslage so, dass die gesetzlichen krankenversicherungen die versicherungen nach ausbleiben von 2 beiträgen kündigen müssen. nach dem derzeitigen entwurf könnte die reform dieses problem entschärfen, denn ein ausschluss nach zahlungsschuld würde dann wegfallen. personen, welche über keine krankenversicherung verfügen, erhalten dann eine rückkehrmöglichkeit in ihre alte versicherung, egal ob privat oder gesetzlich. sollte keine vorversicherung vorhanden sein, werden die bertroffenen in der versicherung aufgenommen, welche für die zuständig ist, bei der aok sind derzeit ca. 60 mitarbeiter mit den problemen der freiwillig versicherten beschäftigt. die meisten versicherten wollen zahlen, wissen aber nichts, von der möglichkeit der ratenzahlung.
der zweite große teil der von der kündigung der versicherung betroffenen ist die gruppe der hausfrauen. da hausfrauen meist bei ihrem mann familienversichert sind, fallen sie nach einer scheidung aus der familienversicherung raus. es sei denn, sie nehmen sofort eine tätigkeit auf. ist dies nicht der fall besteht die möglichkeit der freiwilligen versicherung in der gesetzlichen krankenversicherung im so genannten hausfrauentarif. in finanzieller notlage springt das sozialamt ein. bei alg ii-empfängern greift automatisch die pflichtversicherung.
veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 19. Januar 2010; 22:35:16 Uhr