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kürzung der pendlerpauschale nicht verfassungskonform Diesen Text vorlesen lassen

pendlergestern hat der bundesfinanzhof (bfh) die verfassungsmässigkeit der kürzung der pendlerpauschale angezweifelt und zur endgültigen entscheidung an das bundesverfassungsgericht weitergeleitet.
 
bereits im september hatte der bfh über einen antrag auf aussetzung der vollziehung zu entscheiden und die kürzung der pendlerpauschale verfassungswidrig  eingestuft. zur begründung gab er die existenz sich widersprechender entscheidungen von finanzgerichten und im schrifttum vorgebrachter bedenken an.

mit einer endgültigen entscheidung des bundesverfassungsgerichtes in karlsruhe ist voraussichtlich im sommer zu rechnen.

gegen die seit 2007 geltende regelung, dass nur noch fahrten von der steuer abgesetzt werden dürfen, wenn die fahrtstrecke mehr als 20 km beträgt, haben viele steuerzahler geklagt.

nach angaben des bundes der steuerzahler geht den pendlern kein geld verloren, wenn sie die endgültige entcheidung des bundesverfassungsgerichtes abwarten und jetzt nichts tun. allerdings sollten sie darauf achten, dass der steuerbescheid einen vorläufigkeitsvermerk enthält, denn sonst können zuviel gezahlte steuern nicht zurück erstattet werden.

wenn pendler wollen, dass die fahrtstrecke ab dem 1. km berücksichtigt wird, können sie in einspruch gehen. sollte das bundesverfassunggericht der kürzung der pendlerpauschale wider erwarten zustimmen, können dann jedoch steuerrückzahlungen und zinsen fällig werden.

(foto: ixelio.de / jürgen reitböck)


veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 24. Januar 2008; 17:19:13 Uhr


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