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bereits am 28. januar 2008 berichteten wir über die pläne der großen koalition, die bezugsdauer des arbeitslosengeld I zu verlängern. den plänen stimmte der bundesrat nun zu.

für über 50-jährige wird das alg I nun für bis zu 24 monate gezahlt. die regelung tritt rückwirkend zum 1. januar 2008 in kraft. bei einer versicherungszeit zwischen 30 und 48 monaten erhalten über 55-jährige bis zu 18 monate alg I und über 58-jährige bis zu 24 monate.

ebenfalls beschlossen wurde der eingliederunsgutschein für ältere arbeitslose zur wiedereingliederung in den arbeitsmarkt. wenn ein arbeitgeber einen über 50-jährigen arbeitslosen einstellt, erhält das unternehmen für ein jahr lohnzuschüsse bis zu 50 %.

für frührentner, welche ihre rente aufbessern wollen, wurde die hinzuverdienstgrenze angehoben. rückwirkend zum 1. januar 2008 gilt die neue grenze von 400 euro. ursprünglich waren es 350 euro.

artikel vom 28. januar 2008

(foto: pixelio.de / tarudeone)


veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 04. März 2010; 21:55:22 Uhr


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