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lärm als mangel? Diesen Text vorlesen lassen

geldscheine

immer mal wieder klagen menschen, wenn sie wohnraum anmieten oder aber kaufen über den lärm der mitbewohner im mehrfamilienhaus.

 

der käufer einer eigentumswohnung stellte überrascht fest, dass in der nachbarwohnung ein behindertes kind wohnt, dass den ganzen tag schreit.

der weg zum gericht wählte er, um sich den teil des kaufpreises zurückzuholen und das kind als mangel geltend zu machen. das landgericht münster entschied dagegen, dass das schreien eines behinderten kindes kein mangel ist. das zauberwort hier heißt integration und die ist nach meinung des gerichts gesellschaftlich gewollt.

demnach sei es dem mann zuzumuten auch ohne rückerstattung dort zu wohnen und zu leben.

lg münster az. 8 O 378/08



veröffentlicht: root -- Samstag, 24. Oktober 2009; 16:40:51 Uhr


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