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"bei den geldleistungen gemäß vereinbarung mit dem jugendamt handelt es sich um echte zuschüsse, gemäß abschnitt 150 (8) s.1 ustr. die verpflegungsleistungen, die von den eltern zu tragen sind, ist entgelt gemäß abschnitt 149 (1) ustr."
die prüfung fand im herbst 2007 statt und betraf das komplette jahr 2006. in den nächsten tagen erhalten wir auch noch eine entscheidung zu gesetzlichen rentenversicherung.
wir berichteten bereits von den plänen der bundesregierung, die einnahmen der kindertagespflegepersonen zukünftig der einkommenssteuer zu unterwerfen.
aktuell liegt uns ein schreiben nach einer umsatzsteuer-sonderprüfung vor, indem folgendes mitgeteilt wird:"bei den geldleistungen gemäß vereinbarung mit dem jugendamt handelt es sich um echte zuschüsse, gemäß abschnitt 150 (8) s.1 ustr. die verpflegungsleistungen, die von den eltern zu tragen sind, ist entgelt gemäß abschnitt 149 (1) ustr."
die prüfung fand im herbst 2007 statt und betraf das komplette jahr 2006. in den nächsten tagen erhalten wir auch noch eine entscheidung zu gesetzlichen rentenversicherung.
veröffentlicht: root -- Dienstag, 06. November 2007; 13:28:58 Uhr