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wenn die mama mal krank ist, ist das chaos in der familie meist schon vorprogrammiert. welche möglichkeiten hat eine familie, wenn die mama krank ist, ins krankenhaus oder zur reha muss?
ist die mutter in einer gesetzlichen krankenkasse hat sie anspruch auf hilfe. fällt die mutter also als betreuungsperson aus, besteht ein anspruch auf haushaltshilfe. die haushaltshilfe ist eine fremde oder aber auch eine verwandte person, welche die tägliche arbeit im haushalt erledigt. sie übernimmt natürlich die versorgung der kinder. sie kauft ein, kocht und wäscht die wäsche.
bevor man aber auf die große suche geht, sollte man in jedem fall die genehmigung der krankenkasse abwarten. die krankenkasse trägt die kosten für eine haushaltshilfe nur dann, wenn:
vorrangig stellen ihnen die krankenkassen eine haushaltshilfe. sie haben mit verschiedenen organisationen, beispielsweise ambulanten pflegediensten oder sozialstationen, verträge geschlossen. diese ermöglichen es, direkt mit den krankenkassen abzurechnen. ist dies nicht möglich, können sie sich eine geeignete haushaltshilfe selbst beschaffen. die kosten werden dann in angemessener höhe (am besten vorher bei ihrer kasse erfragen) übernommen.
für verwandte und verschwägerte bis zum 2. grad besteht kein rechtsanspruch auf kostenübernahme, hier liegt es im ermessen der krankenkasse für den verdienstausfall und fahrtkosten aufzukommen.
die zuzahlung beträgt 10 % der kosten pro kalendertag, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 euro. für eine
haushaltshilfe auf grund der schwangerschaft der frau wird keine zuzahlung fällig.
nächste woche erfahren sie an dieser stelle, welche möglichkeiten sie haben, wenn ihr kind erkrankt und von ihnen gepflegt werden muss.
bevor man aber auf die große suche geht, sollte man in jedem fall die genehmigung der krankenkasse abwarten. die krankenkasse trägt die kosten für eine haushaltshilfe nur dann, wenn:
- wegen medizinischer krankenhausbehandlung, vorsorgeleistungen, häuslicher krankenpflege oder medizinischer rehabilitation die weiterführung des haushalts nicht mehr möglich ist
- und ein kind unter 12 jahren im haushalt lebt oder behindert und auf hilfe angewiesen ist
- und keine andere person im haushalt in der lage ist, ohne aufgabe seiner eigenen beruflichen oder schulischen rolle den haushalt weiterführen zu können.
vorrangig stellen ihnen die krankenkassen eine haushaltshilfe. sie haben mit verschiedenen organisationen, beispielsweise ambulanten pflegediensten oder sozialstationen, verträge geschlossen. diese ermöglichen es, direkt mit den krankenkassen abzurechnen. ist dies nicht möglich, können sie sich eine geeignete haushaltshilfe selbst beschaffen. die kosten werden dann in angemessener höhe (am besten vorher bei ihrer kasse erfragen) übernommen.
für verwandte und verschwägerte bis zum 2. grad besteht kein rechtsanspruch auf kostenübernahme, hier liegt es im ermessen der krankenkasse für den verdienstausfall und fahrtkosten aufzukommen.
die zuzahlung beträgt 10 % der kosten pro kalendertag, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 euro. für eine
haushaltshilfe auf grund der schwangerschaft der frau wird keine zuzahlung fällig.
nächste woche erfahren sie an dieser stelle, welche möglichkeiten sie haben, wenn ihr kind erkrankt und von ihnen gepflegt werden muss.
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 13. September 2007; 22:26:50 Uhr