Es gibt Leute, die wollen nicht in der Zeitung lesen, dass sie schon 70 oder 80 Jahre alt sind. Nach dem Sächsischen Meldegesetz darf die Meldebehörde aber genau das beispielsweise der Presse oder dem Rundfunk mitteilen, wenn die Jubilare der Weitergabe ihrer Daten nicht zuvor widersprochen hatten.
So genannte einfache Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Anschrift und akademischer Grad) können neuerdings mittels automatisierten Abrufs sogar über das Internet erteilt werden, wenn man das nicht mit einem Widerspruch verhindert hatte.
"Bei Daten bleibt Geiz geil" lautet deshalb der Titel der Podiumsdiskussion der Verbraucherzentrale Sachsen, bei der am 20. Januar 2009 Peter Escher als Moderator fragt: Was hat sich ein halbes Jahr nach dem Datenskandal im letzten Sommer getan, und wie kann man sich vor dem unerlaubten Zugriff auf seine Daten schützen?
Darauf werden am 20. Januar von 18 bis 20 Uhr im Zeitgeschichtlichen Forum, Grimmaische Straße 6, Datenschutzbeauftragte vom Land Sachsen, von der Stadt Leipzig, der Polizeidirektion Leipzig, der AOK Plus, des Rabattvereins PAYBACK und der Elektronischen Gesundheitskarte antworten.
Interessierte Verbraucher sind zum Mitdiskutieren herzlich eingeladen.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
veröffentlicht: root -- Samstag, 10. Januar 2009; 21:14:05 Uhr