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Minderjähriger haftet für Feuerwehrkosten Diesen Text vorlesen lassen

Ein Minderjähriger, der grob fahrlässig den Brand in einer Feldscheune verursacht hat, kann zu den Kosten für den Einsatz der Feuerwehr herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
 
Ein im Tatzeitpunkt 14-jähriger Jugendlicher warf in einer Scheune, in der u.a. Stroh gelagert wurde, eine glimmende Zigarette weg, ohne sie “auszutreten

veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 10. Juni 2008; 14:48:48 Uhr


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