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Ein Minderjähriger, der grob fahrlässig den Brand in einer Feldscheune verursacht hat, kann zu den Kosten für den Einsatz der Feuerwehr herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Ein im Tatzeitpunkt 14-jähriger Jugendlicher warf in einer Scheune, in der u.a. Stroh gelagert wurde, eine glimmende Zigarette weg, ohne sie “auszutreten
veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 10. Juni 2008; 14:48:48 Uhr