in zukunft sollen tarifvertragliche mindestlöhne für alle beschäftigten einer branche verbindlich möglich sein, wenn eine der tarifvertragsparteien dies beantragt.
im gesetzentwurf der bundesregierung über zwingende arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im inland beschäftigte arbeitnehmer heisst es, dass der mindestlohn auch dann gelten soll, wenn der arbeitgeber seinen sitz im ausland hat. allerdings müssen die branchen dazu in den anwendungsbereich des arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen worden sein.
bislang haben acht branchen die aufnahme in das betreffende gesetz beantragt, darunter die branchen bauhauptgewerbe, gebäudereinigung sowie briefdienstleistungen. "für andere branchen mit einer tarifbindung von mindestens 50 prozent besteht das angebot, in das arbeitnehmer-entsendegesetz aufgenommen zu werden und tarifliche mindestlöhne zu vereinbaren", so die regierung.
veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 27. Oktober 2008; 16:25:10 Uhr