betreffen aber bei weitem nicht jede branche. und das ist gut so? jain - die meinungen sind geteilt und gehen auseinander.
wer das eine will, muss das andere mögen!
so wurde ende januar ein arbeitgeber wegen eines stundenlohns von 1,32 euro verurteilt. der ex-pizzabäcker muss tausende euro nachzahlen, weil er diesen sittenwidrigen swtundenlohn überwiesen.
und natürlich ist das nur die spitze des eisberges. die angestellten bezogen aufstockung vom jobcenter der arge und diese fordert nun vom arbeitgeber ebenso leistungen zurück. 6600 euro schadensersatz für 5 mitarbeiter. kläger war als eine der ersten argen das stralsunder jobcenter. insgesamt sind dort ende januar noch weitere 17 klagen gegen arbeitgeber offen.
guter rat ist teuer! die beschäftigung und der einsatz von langzeitsarbeitslosen wird ausnahmslos gefördert. die gezahlten löhne manchmal eine zumutung oder wie hier sogar sittenwidrig. branchen, wie die gastronomie, das dienstleistungsgewerbe oder soziale träger gelten hier als schwerpunkte.
aber wann ist ein lohn sittenwidrig. das bundesarbeitsgericht entschied hierzu, dass ein lohn sittenwidrig ist, wenn er nicht zwei drittel des in der betreffenden branche gezahlten tariflohnes oder des ortsüblichen lohnes erreicht.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 21. Februar 2010; 19:08:09 Uhr