ab dem 10.3.2010 gilt für die branche der gebäudereiniger ein mindestlohn. damit ist das eine weitere branche neben den postdienstleistern in der u.a. ein mindestllohn eingeführt wurde.
konkret sieht das nach ost und west gestaffelt für sie als arbeitgeber wie folgt aus:
region west mit berlin (ab 10.03.2010)
- lohngruppe 1: 8,40 euro
- lohngruppe 6: 11,13 euro
ab 01.01.2011:
- lohngruppe 1: 8,55 euro
- lohngruppe 6: 11,50 euro
region ost (ab 10.03.2010)
- lohngruppe 1: 6,83 euro
- lohngruppe 6: 8,66 euro
ab 01.01.2011:
- lohngruppe 1: 7,00 euro
- lohngruppe 6: 8,88 euro
die lohngruppe 1 beeinhaltet u.a. innen- und unterhaltsreinigungsarbeiten und die lohngruppe 6 die glas- und fassadenreinigung sowie die reinigung von verkehrs- und außenbeleuchtungsanlagen.
des einen fluch des anderen segen - an dieser stelle freuen wir uns auf ihr feedback zum mindestlohn. welche chancen sehen sie? wo gibt es risiken?
veröffentlicht: root -- Mittwoch, 17. März 2010; 00:42:25 Uhr