im zuge der rentenanpassung wird nun auch der alg II regelsatz leicht angehoben. je nach einstufung des bedarfs, werden das alg II und das sozialgeld um 2 euro erhöht.
die regelleistungen werden anhand der "einkommens- und verbrauchsstichprobe" des statistischen bundesamtes ermittelt. dazu werden die angaben der unteren 20 % (exclusive leistungsbeziehende) herangezogen. zu dieser gruppe zählen hauptsächlich rentner. daher der zusammenhang von rentenanpassung und regelsatzerhöhung.
durch die mehrwertsteuererhöhung stellt die "regelsatzanpassung" aber lediglich eine anpassung und keine erhöhung dar.
hier eine übersicht der regelsätze:
alleinstehende: 347 euro monatlich (100 prozent)
kinder bis zur vollendung des 14. lebensjahr: 208,00 (60 prozent)
kinder ab beginn des 15. lebensjahr: 278,00 (80 prozent)
partner/in ab beginn des 19. lebensjahr: 312,00 (90 prozent)
veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 23. Juli 2008; 11:50:51 Uhr