die redaktion des dienstleisters für eine bessere vereinbarkeit von beruf und familie, familienfreund kg, erhält jeden tag viele verschiedene informationen zu gesetzlichen änderungen. aus diesen zahlreichen hinweisen sind natürlich auch viele informationen für ihren geschäftlichen bzw. beruflichen alltag notwendig und nützlich.
im folgenden ein paar neuigkeiten aus der vergangenen woche:
§ 4 nr. 21 des umsatzsteuergesetzes
umsatzsteuerliche behandlung von integrationskursen nach § 43 des aufenthaltsgesetzes (aufenthg)
unter bezugnahme auf das ergebnis der erörterungen mit den obersten finanzbehörden der länder wird es bei den vorgenannten umsätzen, die auf vor dem 31. märz 2011 abgeschlossenen verträgen beruhen, nicht beanstandet, wenn der unternehmer die nach § 43 aufenthg erbrachten leistungen abweichend von abschnitt 4.21.2 abs. 3a ustae umsatzsteuerpflichtig behandelt.
bekanntmachung des vordruckmusters für die bescheinigung der 2011 angelegten vermögenswirksamen leistungen (anlage vl 2011)
das vordruckmuster für die bescheinigung der 2011 angelegten vermögenswirksamen leistungen wird hiermit in der anlage bekannt gemacht. der vordruck hat das format din a 4. der vordruck kann auch maschinell hergestellt werden. im interesse einer korrekten erfassung (maschinelle beleglesung) muss der maschinell hergestellte vordruck sämtliche angaben in gleicher anordnung enthalten und in format, aufbau, druckbild und wortlaut dem bekannt gemachten vordruck entsprechen. insbesondere darf ein maschinell hergestellter vordruck bezüglich folgender punkte nicht vom amtlichen muster abweichen:
- keine hinterlegung in farbe oder grauwerten,
- keine kammboxen und keine erläuterungstexte in den datenfeldern,
- schriftgrößen,
- keine serifenschriften,
- keine zusätzlichen inhalte wie erläuterungstexte und informationen des anlageinstituts, unternehmens, empfängers.
wird der vordruck maschinell ausgefüllt, dürfen für die eintragungen in den datenfeldern ebenfalls keine serifenschriften verwendet werden. diese eintragungen sind in schriftgröße 12 pt vorzunehmen. eine kleinere schrift darf nur verwendet werden, wenn anderenfalls der für die eintragung zur verfügung stehende platz nicht ausreichen würde. maschinell erstellte bescheinigungen brauchen nicht handschriftlich unterschrieben zu werden.
download: anlage vl 11
änderung des anwendungserlasses zur abgabenordnung (aeao) vom 11. juli 2011
mit bmf-schreiben (iv a 3 - s 0062/08/10007-11 - (2011/0540520)) vom 11. juli 2011 wurden verschiedene regelungen des ao-anwendungserlasses (aeao) geändert bzw. ergänzt.
download: änderung des anwendungserlasses zur abgabenordnung (aeao) vom 11. juli 2011 [pdf, 46 kb]
ermäßigter steuersatz nach § 12 abs. 2 nr. 9 ustg für leistungen aus der bereitstellung von kureinrichtungen
hierzu: bmf-schreiben vom 2. august 2011- iv d 2 - s 7243/11/10001 - (2011/0607021)
und wie immer gilt: haben sie fragen zu diesen oder speziellen themen helfen wir ihnen im rahmen unserer familienservice-dienstleistung gerne mit unserem bundesweiten netzwerk an spezialisten aus recht, steuern und wirtschaftsberatung sowie -prüfung.
veröffentlicht: Arbeitgeberservice familienfreund KG -- Montag, 15. August 2011; 11:07:52 Uhr