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ein weiterer wichtiger punkt sei aber auch die anordnung von erziehungsgesprächen. in diesen erziehungsgesprächen sollen die familiengerichte betroffenen eltern eventuell drohende oder bereits vorliegende kindeswohlgefährdungen erläutern. sollten die eltern diesen gesprächen unentschuldigt fernbleiben, könne ein ordnungsgeld verhängt werden.
geplant ist eine verankerung der verpflichtenden erziehungsgespräche im "gesetz über das verfahren in familiensachen und in den angelegenheiten der freiwilligen gerichtsbarkeit".
im auftrag von bundesjustizministerin brigitte zypries (spd) hat eine arbeitsgruppe "familiengerichtliche maßnahmen bei gefährdung des kindeswohls" entwickelt.
demnach könnte es bald zur einführung von bußgeldern gegen eltern kommen, wenn sie ihre erziehungspflicht vernachlässigen oder nicht bereit sind, mit den zuständigen jugendämtern zusammen zu arbeiten, so die "berliner morgenpost" in ihrer donnerstagausgabe. im gespräch sei eine strafe bis zu 100 €.ein weiterer wichtiger punkt sei aber auch die anordnung von erziehungsgesprächen. in diesen erziehungsgesprächen sollen die familiengerichte betroffenen eltern eventuell drohende oder bereits vorliegende kindeswohlgefährdungen erläutern. sollten die eltern diesen gesprächen unentschuldigt fernbleiben, könne ein ordnungsgeld verhängt werden.
geplant ist eine verankerung der verpflichtenden erziehungsgespräche im "gesetz über das verfahren in familiensachen und in den angelegenheiten der freiwilligen gerichtsbarkeit".
veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 13:48:20 Uhr