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nach dem unwetter... Diesen Text vorlesen lassen

regenschirm

kommen meist die aufräumarbeiten. leider nimmt der umfang stetig zu. ein tornado deckt zahlreiche dächer ab, die flüsse treten über die ufer und anhaltende regenfälle wässern keller und gebäude...

 

was tun, wenn unwetterschäden immer mehr auftreten und die schäden immer größer werden?

 

der freistaat sachsen wird immer wieder von unwettern heimgesucht. allein im letzten jahr haben der tornado im mai und das hochwasser im august und september große schäden in unternehmen sowie an privatem und kommunalem vermögen verursacht. staatssekretär dr. michael wilhelm: „es ist klar, dass bei solchen außergewöhnlichen ereignissen den menschen geholfen werden muss. auch muss eine schnelle wiederherstellung der öffentlichen infrastruktur, z. b. straßen, brücken, schulen gewährleistet sein.“

 

mit der förderung sollen außergewöhnliche notstände abgemildert werden, die infolge eines elementarschadensereignisses (z. b. hochwasser, unwetter, waldbrände) von überörtlicher bedeutung entstanden sind. des weiteren soll die schadensbeseitigung und der wiederaufbau der öffentlichen infrastruktur unterstützt werden. dabei steht jedoch die individuelle absicherung durch jeden einzelnen, unternehmen, privathaushalt, kommune im vordergrund. die hilfen greifen nur, wenn die risiken nicht oder nur zu wirtschaftlich nicht vertretbaren bedingungen versicherbar sind.

 

gefördert werden maßnahmen zur schadensbeseitigung oder zum nachhaltigen wiederaufbau. die förderung für privathaushalte, unternehmen und vereine besteht aus einem zinsgünstigen darlehen mit einer laufzeit von 10 jahren. der zinssatz beträgt 1,5 %. die höhe des darlehens ergibt sich aus den geplanten ausgaben für die beseitigung der schäden abzüglich der versicherungsleistungen, spenden und zuwendungen dritter. die hilfe setzt eine unverschuldete notlage und eine bedürftigkeit voraus.

 

die unterstützung von trägern der öffentlichen infrastruktur (z. b. kommunen, kommunale zusammenschlüsse) erfolgt auf der grundlage der förderbestimmungen der einzelnen ressorts. es ist ein fördersatz von bis zu 90 % der förderfähigen ausgaben vorgesehen. dabei wird die form der zuwendung (z. b. darlehen oder zuschuss) von der jeweils zu grunde liegenden förderrichtlinie des ressorts bestimmt.

 

die vorliegende richtlinie ermöglicht der staatsregierung ein planmäßiges, koordiniertes handeln sowie ein schnelles reagieren beim eintritt außergewöhnlicher großschadensereignisse im freistaat sachsen.





veröffentlicht: root -- Donnerstag, 28. Juli 2011; 17:50:25 Uhr


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