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nachehelicher betreuungsunterhalt Diesen Text vorlesen lassen

geldscheine

schon im jahr 2009 gab es jede menge urteile rund um den nachehelichen betreuungsunterhalt. nicht zuletzt die umfassende änderung des familienrechts brachte änderungen mit sich.

 

in diesem zusammenhang gab es den fall eine ehemannes, der für eine befristung des nachehelichen betreuungsunterhaltes gegenüber seiner exfrau klagte.

 

nun befasste sich in der 2. instanz das kammergericht damit und bestätigte das damals gefällte urteil zugunsten der ehefrau und ließ die befristung nicht zu. die exfrau betreut die damals 4 und 10 jahre alten kinder und ist als verkäuferin für 20 wochenstunden beschäftigt. tatsächlich arbeitet sie 15 h.

 

das gericht befand nun diese arbeitszeit für ausreichend und lehnte die befristung ab. die äußeren umstände sowie die organisation der mehrbetreuung für das 4jährige kind würde zu einer "überobligationsmäßigen belastung" führen. selbst bei mehrbetreuung in kita und schule würde eine weitere betreuung der kinder im haushalt erforderlich sein.

 

das kammergericht sagte jedoch auch, dass keine kindbezogenen gründe vorliegen, so dass die frau eigentlich ihre tätigkeit über 20 h hinaus erhöhen könnte.das kammergericht berücksichtigte lediglich die fahrzeiten, die betreuungszeiten - kurz die örtlichen gegebenheiten!

 

 

 

 

 

 

Die Revision wurde nicht zugelassen.

(Kammergericht, Urteil vom 21. April 2010, 3 UF 117/09)



veröffentlicht: root -- Sonntag, 04. Juli 2010; 00:12:50 Uhr


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