ab sofort können auszubildende, welche von der agentur für arbeit berufsausbildungsbeihilfe oder ausbildungsgeld bekommen, anrechnungsfrei einem minijob nachgehen.
die bisherige regelung besagte, dass der verdienst mit der beihilfe verrechnet und diese gekürzt werden musste. die erhöhung der freibeträge zum 1. august 2008 macht es nun möglich, dass auszubildende bis zu 400 euro pro monat hinzuverdienen können, ohne mit abzügen rechnen zu müssen.
die gleiche möglichkeit besteht für schüler und studenten, die während ihrer ausbildung bafög erhalten.
veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 27. August 2008; 10:55:50 Uhr