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neue gebührensatzung für erfurter kitas mit update vom 14.01.2011 Diesen Text vorlesen lassen

Rauferei

am 12. märz 2008 haben die stadträte von spd und die linke gegen die stimmen von cdu und grüne eine neue kommunale kita-gebührensatzung für erfurt mit erheblichen änderungen bei der gebührenberechnung und gebührenhöhe beschlossen.

bislang wurden in erfurt die benutzungsgebühren für kita-plätze nach dem monatlichen familieneinkommen berechnet. für einen ganztagskrippenplatz wurden maximal 306 euro und für einen ganztagskindergartenplatz 148 euro zuzüglich verpflegungskosten fällig.

zukünftig richtet sich die nutzungsgebühr nach dem familienjahresbruttoeinkommen. im familienjahresbruttoeinkommen werden sämtliche einkünfte berücksichtigt. dazu gehören auch weihnachts- und urlaubsgeld, aber auch unterhaltsleistungen sowie steuerfreie einkünfte (z.b. lohnzuschläge). nachgewiesen werden die einkünfte mittels einkommenssteuerbescheid sowie anderer geeigneter nachweise.

Fam.jahres-bruttoeink.Kindergarten halbtagsKindergarten ganztags Krippe halbtags Krippe ganztags
bis 30.000 €
bis 40.000 €30,00 €40,00 €60,00 €80,00 €
bis 50.000 €60,00 €80,00 €120,00 €160,00 €
bis 60.000 €90,00 €
120,00 €180,00 €
240,00 €
bis 70.000 €120,00 €
160,00 €240,00 €
320,00 €
bis 80.000 €150,00 €200,00 €300,00 €400,00 €
bis 90.000 €180,00 €240,00 €360,00 €480,00 €
über 90.000 €210,00 €280,00 €420,00 €560,00 €


das bedeutet dass, hingegen der ursprünglich geplanten gebührensenkung, im einzelfall die gebühren erheblich ansteigen. der maximalbetrag füe einen ganztagsbetreuungsplatz in einer kita einspricht 280 euro pro monat und für einen krippenplatz 560 euro (pdf). dazu kommen die kosten für verpflegung.

diese regelung soll den einkommensschwachen familien entgegenkommen und besserverdienende stärker belastet werden. nach auffassung der cdu widersprechen die beschlossenen höchstbeträge klar den entscheidungen des oberverwaltungsgerichts weimar. darin heisst es, dass eltern angemessen an den kita-kosten zu beteiligen sind, allerdings keinesfalls über die tatsächlichen kosten für einen betreuungsplatz hinaus.

vor diesem hintergrund hat die cdu-fraktion eine rechtsförmliche prüfung der kita-gebührensatzung vor dem landesverwaltungsamt gefordert. gegebenenfalls will sie gemeinsam mit den betroffenen eltern den klageweg beschreiten.

 

update: mit amtsblatt vom 14. januar 2011 (pdf) wurde eine änderung rückwirkend zum 1. august 2010 wie folgt vorgenommen: für die kindertagespflege gelten die elternbeiträge analog den kinderkrippen, wobei der höchstbeitrag auf monatlich 200 euro begrenzt wird. somit ist eine tagesmutter bzw. ein tagesvater in erfurt für familien mit mittlerem bis hohem einkommen deutlich günstiger als eine betreuung in einer institutionellen ganztagseinrichtung.

(foto: pixelio.de / erysipel)


veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 29. November 2011; 15:54:31 Uhr


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