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neue grenzen zur buchführungspflicht Diesen Text vorlesen lassen

Schreibtischdie umsatzgrenze zur buchführungspflicht wurde bereits zum 1.1.2007 erhöht. nun beschloss der gesetzgeber auch eine höhere gewinngrenze.
 
aktuell liegt die umsatzgrenze zur buchführungspflicht bei 500.000 euro. bis zum 31.12.2006 waren es noch 350.000 euro. mit dem zweiten gesetz zum ausbau bürokratischer hemmnisse wurde die gewinngrenze ab dem 1.1.2008 von 30.000 euro auf 50.000 Euro angehoben.

das bedeutet, dass unternehmen mit einem gewinn unter 50.000 euro diesen mittels einnahme-überschuss-rechnung ermitteln dürfen. kostenaufwendige bilanzen sind in diesem fall nicht nötig. die gewinngrenze findet für wirtschaftsjahre anwendung, die nach dem 31.12.2007 beginnen.

(foto: pixelio.de / jahreis)


veröffentlicht: Antje K. -- Freitag, 15. Februar 2008; 14:46:22 Uhr


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