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neue richtlinie entlastet chronisch kranke menschen Diesen Text vorlesen lassen

versichertenkartedie neufassung der chroniker-richtlinie tritt am 1. januar 2008 in kraft. sie betrifft neufälle ab einer bestimmten altersgrenze und ist an die einhaltung einer aktiven vorsorge geknüpft.
die bislang gültige belastungsgrenze von 2 % der jährlichen bruttoeinnahmen kann auf 1 % herab gesetzt werden. hierfür ist lediglich der nachweis von regelmäßigen vorsorgeuntersuchungen bzw. die teilnahme an einem chronikerprogramm zu erbringen. bei erfüllung dieser voraussetzungen erfolgt eine zuzahlungsbefreiung für das laufende kalenderjahr.

die teilnahme an den vorsorgeuntersuchungen gilt auch dann als erfüllt, wenn der versicherte vor der erkrankung eine beratung über alle relevanten vorsorgeuntersuchungen in anspruch genommen hat. beratungen dürfen nur ärzte vornehmen, welche später auch die vorsorgeuntersuchungen durchführen können. nach der beratung hat der patient die möglichkeit, sich für oder aber auch gegen eine bestimmte vorsorgeuntersuchung zu entscheiden. jede beratung und vorsorgemassnahme wird im so genannten präventionspass eingetragen.

die neuregelung betrifft alle frauen, welche nach dem 1. april 1987, und alle männer, welche nach dem 1. april 1962 geboren wurden. diese können somit erstmals an von der krankenkasse finanzierten vorsorgeuntersuchungen und -programmen teilnehmen.

vorsorgeuntersuchungen, welche der beratungspflicht unterliegen, sind:
  • brustkrebsvorsorge
  • darmkrebsvorsorge
  • vorsorge gegen gebärmutterhalskrebs
mit der chroniker-neuregelung soll die motivation der menschen, vorsorgemassnahmen wahrzunehmen, gesteigert werden. in deutschland gehen vergleichsweise wenig frauen (48 %) und männer (16 %) zur krebsvorsorge.

(foto: pixelio.de / claudia hautumm)


veröffentlicht: Antje K. -- Freitag, 21. Dezember 2007; 10:22:01 Uhr


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