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neuerungen über das reisekostenrecht Diesen Text vorlesen lassen

reisekostenjedes unternehmen, welches seinen mitarbeitern reisekosten erstattet, sollte sich über das vom bundesfinanzhof geänderte reisekostenrecht informieren. die haufe-akademie erklärt auf einer eintägigen tagung die umsetzung der änderungen.
 
für die tagung konnten experten aus der finanzverwaltung gewonnen werden. gemeinsam mit fachleuten aus der steuerberatung erklären sie die reisekostenpraxis.

zu den themen der tagung zählen im einzelnen:

  • definition der neuen beruflichen auswärtstätigkeit und der neuen regelmäßigen arbeitsstätte
  • fahrtkosten bei den auswärtstätigkeiten und verpflegungsmehraufwendungen
  • neuerungen bei den übernachtungskosten und dreimonatsfrist
  • pendlerpauschale bei auswärtiger aus- und fortbildung

in leipzig findet die tagung am 19.12.2007 statt. nähere informationen finden sie hier.

veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 26. September 2007; 20:23:54 Uhr


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