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der europäische gerichtshof beschäftigte sich mit der frage, ob ein arbeitnehmer bei längerer Krankheit seinen verfallenen jahresurlaubsanspruch verliert.
ausgehend von einem mitarbeiter, der über 1 jahr krankgeschrieben war und anschließend gleich verrentet wurde, prüfte der eugh die deutsche regelung zu verfall des urlaubsanspruches. diese besagt, dass nichtgenommener urlaub am ende des jahres oder spätestens am ende des ersten quartals des folgejahres zu nehmen ist oder aber verfällt.
der europäische gerichtshof erklärte diese nationale regelung in seinen entscheidungen c-350/06 und c-520/06 für europarechtswidrig.
diese sehr praxisnahe entscheidung bedeutet für sie als mitarbeiter eine sicherung ihrer ansprüche gegenüber des unternehmens. ihre urlaubsansprüche nach langfristiger oder dauerhafter erkrankung bestehen so wieder und können eingeklagt werden. dies auch in jenem fall, wenn das arbeitsverhältnis beendet wurde und urlaub nicht abgolten ist.
veröffentlicht: root -- Donnerstag, 05. März 2009; 13:59:00 Uhr
Kommentar von root am Samstag, 07. März 2009; 00:06:59 Uhr
Kommentar von mama2008 am Freitag, 06. März 2009; 22:33:08 Uhr
kommentar zu neues aus dem arbeitsrecht - teil 1
Ich hätte auch gern Teil2 gelesen, aber leider funktioniert der Link nicht!http://familienfreund.de/web-fuer-nutzer/web-fuer-nutzer/familienchronik/wenn-ihr-arbeitgeber-in-sie-investiert.html?start=fb104