passend zum 17. mai tritt die neuen dienstleister-informationsverordnung in kraft und mit ihre jede menge neues für dienstleister und freiberufler.
eingegriffen wird in die kunden-lieferanten-beziehung insofern das alle dienstleister ihren vertragspartnern mehr daten über sich und ihr geschäft liefern müssen.
was sich konkret ändert, erfahren sie jetzt. vor abschluss eines vertrages müssen laut §2 der dl-infov u.a. folgenden informationen dem zukünftigen vertragspartner mitgeteilt werden:
- die kontaktdaten, wie name und anschrift
- die rechtsform, die registereinträge
- die konkrete leistungsbezeichnung
- die umsatzsteuer-identifikationsnummer,
- die agb's, vertragsklauseln sowie der gerichtsstand
- mögliche garantien und berufshaftpflichtversicherungen
empfehlungen über das erbringen der informationen gibt es natürlich auch. so müssen sie spätestens am ort der leistungserbringung oder des vertragsschlusses vorliegen. aber sie können grundsätzlich ungefragt oder im internet bekannt gegeben werden. das erleichtert die sache insofern, dass man das eigene impressum beispielsweise durch diese angaben erweitern kann. nur auf anfrage muss der dienstleister noch mehr informationen preisgeben. dazu gehören z.b. die kooperation mit anderen partnern oder eine methode zur errechnung der kosten.
einige wenige branchen sind von der neuen verordnung ausgenommen. welche das sind, erfahren sie in der eu-richtlinie 2006/123/eg.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 23. Mai 2010; 18:45:29 Uhr