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recht

gibt es jede menge. die rolle des arbeitgebers ist da nicht immer ganz einfach, denn wenn sie mitarbeiter einstellen, geschieht das in der regel auf vertrauensbasis, mit blick auf die fachkenntnisse und im guten wissen und gewissen. aber

 

es kommt immer mehr vor, dass bindungen mit mitarbeitern, ob kurz oder lang, manchmal vor gericht enden.

 

so entschied das landgereicht frankfurt zum wochenanfang, dass die versetzung von mitarbeitern mit schulpflichtigen kindern in eine weiter entfernte filiale nicht einfach so hingenommen werden muss. dabei ist es hier vollkommen gleich, ob der arbeitnehmer sich laut arbeitsvertrag dazu verplichtet hat - die klage des mitarbeiters hatte erfolg und der arbeitgeber das nachsehen.

weitere gründe für ein gerichtliches aufeinandertreffen, bietet oft die verletzung des gleichbehandlungsgesetzes (agg). so gab das bundesarbeitsgericht einer arbeitnehmerin recht, die gegen eine zwangsversetzung mit dem 40 lebensjahr nicht einverstanden war. die begründung des arbeitgebers ausgewogene personal- und altersstrukturen zu schaffen, reichte dem gericht nicht aus. im urteil az. 8 azr 906/07 wurde auch das land verpflichtet ihr 1000 euro wegen des verstoßes gegen das agg zu zahlen.

viele klagefälle lassen sich vermeiden, wenn der gute draht zwischen dem mitarbeiter und dem chef nicht abreißt. sei es in großen strukturen die personalabteilung oder in  kleinen unternehmen der chef oder dessen assistentIn - gespräche und ein offenes ohr für die kleinen und großen sorgen und nöte ihrer mitarbeiter sind wichtig und richtig.

gern unterstützen wir sie auch noch dabei und bieten ihnen und ihrem team auch noch einen verlängerten schreibtisch zum abladen an. am besten treffen wir uns mal bei ihnen und schauen gemeinsam, was, wie, wann benötigt wird. persönlich erreichen sie uns unter 0341 35540812.



veröffentlicht: root -- Dienstag, 28. April 2009; 08:52:45 Uhr


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