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neues zum unterhaltsrecht Diesen Text vorlesen lassen

familiengeldam mittwochmittag ist im rechtsausschuss das neue unterhaltsrecht gebilligt worden. danach gilt voraussichtlich ab dem neuen jahr, dass unterhaltsansprüche minderjähriger immer vorrang haben.
 
erst danach kommt der anspruch von mutter oder vater. dabei spielt es keine rolle, ob die eltern verheiratet waren. gleiches gilt für partner, welche lange zeit miteinander verheiratet waren. am ende folgen personen, welche nur verhältnismäßig kurze zeit miteinander verheiratet waren und diejenigen, die keine kinder betreuen.

mit dem neuen unterhaltsrecht schwindet der rechtliche schutz der ehe. das kind steht in zukunft im mittelpunkt. der ehefixiertheit des unterhaltsrechts wird ein ende gesetzt. die unterhaltsansprüche geschiedener ehefrauen treten hinter die ansprüche der kinder zurück.

bisher musste die mutter eines nichtehelichen kindes bereits nach drei jahren wieder einer arbeit nachgehen und die mutter eines ehelichen kindes konnte acht teilweise sogar sechszehn jahre zu hause bleiben. mit dem neuen unterhaltsrecht haben ehelich und unehelich geborene kinder den gleichen betreuungsanspruch.

mit den neuen regelungen reagiert der gesetzgeber auf die hohen scheidungsraten und die kürzeren ehezeiten.

(foto: pixelio.de / s. hofschlaeger)


veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 08. November 2007; 14:41:25 Uhr


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