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neuregelung der impressumspflicht zum 1.3.2007 Diesen Text vorlesen lassen

Impressumgehören sie auch zu den tagesmuttis, welche sich im internet präsentieren und so auf ihre leistungen aufmerksam machen? prima.
 
aber denken sie bitte daran, dass auch sie an die impressumspflicht gebunden sind. ein fehlerhaftes impressum hat schon so manchen abmahnanwalt auf den plan gerufen. sie wären nicht der erste webseitenbetreiber, der für vermeidbare fehler tief in die tasche greifen musste.

lassen sie es nicht so weit kommen und überprüfen sie ihr impressum auf vollständigkeit.

veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 04. Oktober 2007; 19:48:19 Uhr


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