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normale anfragen an das finanzamt von gebührenpflicht nicht betroffen Diesen Text vorlesen lassen

Steuererklärung

mit der im jahressteuergesetz 2007 vorgesehenen gebührenpflicht kommen keine änderungen für die normalen anfragen an das finanzamt auf die bürger zu. diese bleiben von der regelung unberührt.

unter normalen anfragen versteht der gesetzgeber z.b. fragen zur steuerlichen behandlung von kinderbetreuungskosten oder fahrtkosten für den weg zur arbeitsstätte. für diese fragen fallen nach wie vor keine gebühren kann.

lediglich so genannte verbindliche anfragen sind kostenpflichtig. hierbei handelt es sich um auskünfte, die nur nach einem förmlichen antrag in einem förmlichen verfahren erteilt werden.
bisher waren solche anfragen auch gebührenfrei. etliche steuerberater haben diese kostenfreie möglichkeit genutzt, um eigene unsicherheiten abzuklären und eine rechtssicherheit zu schaffen. mit dem jahressteuergesetz 2007 ändert sich das.

die nun fällige gebühr berechnet sich nach dem gegenstandswert, welche die auskunft für den fragenden hat. diesen wert muss der antragsteller selbst einschätzen. ist dies nicht möglich, wird eine zeitgebühr veranschlagt. diese beläuft sich auf 50 euro für die angefangene halbe stunde, beträgt jedoch mindestens 100 euro. nach berechnungen des bdi kann das für manches unternehmen bis zu einer millionen euro zusatzkosten im jahr bedeuten.

aber wie gesagt, für die steuererklärung von "otto-normalbürger" spielt das eine untergeordnete rolle. die informationszentren für mündliche anfragen an die finanzämter bleiben bestehen. allerdings sind diese auskünfte im zweifelsfall auch nicht rechtsverbindlich.



veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 19. Januar 2010; 22:33:51 Uhr


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