können sie einen überpüfungsantrag stellen. nach einem urteil vom 24.10 1996 (aktenzeichen 4 RA 31/96) handelt es sich bei der weiterzahlung einer befristeten rente
um die bewilligung eines neuen rentenanspruchs. aufgrund einer gesetzesänderung gilt dies nur bei verlängerungen einer rente bis zum 30. april 2007. bei jeder zeitrentenverlängerung hätte die rentenhöhe neu bestimmt werden müssen und die entgeltpunkte neu festgesetzt werden müssen.
nun haben sie die möglichkeit einen überprüfungsantrag bis 31.12.2008 zu stellen. der vdk bietet hierzu die notwenigen unterlagen zum runterladen an. "unter dem strich kann sich die rente nicht verringern. dies ist durch die gesetzliche besitzschutzregelung des § 88 SGB VI ausgeschlossen. eine antragstellung auf neuberechnung der zeitrente kann daher grundsätzlich keine nachteiligen folgen für den versicherten mit sich bringen. im schlimmsten falle verbleibt es bei der bisherigen rentenhöhe.", heißt es im artikel vom 12.12.2008.
sie gehören zu einer der folgenden gruppen?
- empfänger von erwerbsunfähigkeitsrenten
- empfänger von berufsunfähigkeitsrenten
- empfänger von renten wegen voller erwerbsminderung
- empfänger von renten wegen teilweiser erwerbsminderung
- empfänger von renten wegen teilweiser erwerbsminderung bei berufsunfähigkeit und
- hinterbliebene, die eine aus einer der vorstehend genannten leistungen abgeleitete witwenrente, witwerrente, erziehungsrente oder waisenrente beziehen oder bezogen haben
dann lesen sie hier weiter und stellen sie heute noch ihren überprüfungsantrag.
veröffentlicht: root -- Freitag, 26. Dezember 2008; 14:31:02 Uhr