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öffentliche register ab sofort über das internet zugänglich Diesen Text vorlesen lassen

ehugseit inkrafttreten des gesetzes über elektronische handelsregister und genossenschaftsregister sowie des unternehmensregister (ehug) am 1. januar 2007 sind die öffentlichen register über das internet einsehbar, denn das handelsregister, der bundesanzeiger und das neue unternehmensregister werden jetzt elektronisch geführt.

das hat zur folge, dass gläubiger aber auch eventuelle konkurrenten ganz leicht zugang zu den registrierten daten haben. unternehmen, welche ihren offenlegungspflichten nicht nachkommen, drohen erhebliche ordnungsgelder bis zu 25.000 euro. es besteht die möglichkeit, diese ordungsgelder sogar mehrfach zu verhängen.

besonders stark von den neuerungen sind kleine gmbh's betroffen. das buch Veröffentlichungspflichten nach dem neuen EHUG. Pflichten - Verfahren - Haftung (Haufe aktuell), zeigt anhand vieler beispiele, checklisten und praxistipps welche erleichterungen das neue gesetz bietet und welche fehler man möglichst vermeiden sollte.

ausserdem erfährt man, wo die elektronischen daten eingereicht werden müssen, welche software dazu nötig ist und wo man diese erhalten kann.

veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 11:26:16 Uhr


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