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offenlegungspflicht von jahresabschlüssen für kapitalgesellschaften Diesen Text vorlesen lassen

buchhaltungfortan müssen jahresabschlüsse von kapitalgesellschaften und gmbh & co kg's nicht mehr beim örtlich zuständigen amtsgericht sondern beim betreiber des elektronischen bundesanzeigers vorgelegt werden.
 
es wird automatisch überprüft, ob die offenlegung erfolgt ist. ist dies nicht geschehen, drohen bussgelder. der jahresabschluss des geschäftsjahres 2006 muss bis zum 31. dezember 2007 übermittelt werden.

die neuregelung der zuständigkeiten hat aber keinen einfluss auf den umfang der einzureichenden unterlagen und betrifft auch nicht den kreis der veröffentlichungspflichtigen unternehmen.

kleine gesellschaften, bei denen zwei der drei folgenden punkte nicht überschritten werden, müssen auch weiterhin lediglich eine bilanz mit anhang einreichen.

  1. bilanzsumme bis 4.015.000 euro
  2. umsatzerlös der letzten 12 monate zum abschlussstichtag bis 8.030.000 euro
  3. im jahresdurchschnitt 50 arbeitnehmer
sollten sie unsicher sein, ob sie zu den veröffentlichungspflichtigen gesellschaften gehören, bietet das internetangebot des bundesanzeigers weitere informationen.

(foto: pixelio.de / Paul-Georg Meister)


veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 22. November 2007; 19:54:52 Uhr


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