unternehmen müssen die arbeitszeiten ihrer beschäftigten nicht an die öffnungszeiten der kindergärten anpassen. laut einem kürzlich erfolgten urteil des arbeitsgerichtes leipzig kann ein unternehmen seine arbeitszeit ohne die zustimmung der beschäftigten von einem tagschicht- auf ein zweischichtsystem umstellen.
im beurteilten fall war eine arbeitnehmerin im tagschichtsystem beschäftigt, was sich wunderbar mit den öffnungszeiten der kita ihres kindes vereinbaren liess. nach umstellung der arbeitszeit auf ein zweischichtsystem mit arbeitszeiten bis 22.30 uhr war dies nicht mehr möglich. die arbeitnehmerin klagte gegen die umstellung des schichtsystems, hatte aber keinen erfolg.
geht aus dem vertrag nichts anderes hervor, muss der arbeitnehmer den vom arbeitgeber einseitig festgelegten arbeitszeitregelungen folgen. wenn sie ähnliche probleme haben, dann haben sie zwei möglichkeiten. entweder sie können mit ihrem arbeitgeber eine ausnahmegenehmigung bezüglich ihrer arbeitszeit vereinbaren oder sie wenden sich direkt an ihren kindergarten.
die wenigsten eltern wissen, dass sie laut sächsischem kindertagesstättengesetz berechtigt sind, über die öffnungszeiten in ihrem kindergarten mitzubestimmen. wir, die familienfreund kg, bieten in regelmäßigen abständen den workshop "familienwissen – sächskitag anders betrachtet" an. hier erfahren sie zum beispiel warum die kita ihres kindes immer so früh schliesst, warum der hort in den ferien nicht auf hat oder warum sie bei fragen zur mittelverwendung mit lapidaren antworten abgespeist werden. und vorallem erfahren sie, wie sie sich in ihrer kita einbringen und auch an der ausgestaltung der leidigen öffnungszeiten mitwirken können.
der nächste workshop findet am 16. oktober im familienbüro leipzig statt. hier können sie sich anmelden.
veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 24. September 2008; 13:59:42 Uhr