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am 7. juni versteigert das ordnungsamt der stadt leipzig in der zeit von 11 bis 13:30 uhr im rahmen des stadtfestes auf dem burgplatz allgemeine fundsachen und etwa 40 fahrräder.
"unter den hammer" kommen fundsachen und fahrräder, die länger als sechs monate im fundbüro aufbewahrt wurden und bereits in das eigentum der stadt leipzig übergegangen sind. die fahrräder können sie am veranstaltungtag ab 10:30 uhr am veranstaltungsort vorab besichtigen.
im fundbüro der stadt werden jedes jahr ca. 14.000 fundsachen von privatpersonen, kaufhäusern, der polizei oder aber auch den lvb abgegeben. bei verlorengegangenen gegenständen ist eine nachfrage im fundbüro also immer empfehlenswert. allerdings ist zu beachten, dass es meist ein paar tage dauert, bis verloren gegangenes eigentum abgegeben wird. sind eigentümer ermittelbar, werden diese direkt vom fundbüro angeschrieben. gegen eine entsprechnende verwaltungsgebühr werden die fundstücke auf wunsch auch zugesandt.
haben sie etwas gefunden, so denken sie daran, dass ab einem wert von bereits 10 euro eine generelle anzeigepflicht besteht. entweder sie zeigen den fund direkt beim fundbüro an oder sie melden ihn in ihrem zuständigen bürgerbüro. als ehrlicher finder haben sie erstens die möglichkeit finderlohn geltend zu machen und zweitens können sie bei abgabe der fundsache mitteilen, dass sie, falls sich der eigentümer nicht ermitteln läßt, eigentum an der fundsache erwerben wollen.
läßt sich im laufe von sechs monaten kein eigentümer ermitteln, so gehen die fundstücke in den eigentum der stadt über. diese versteigert die sachen meist oder führt sie einem wohltätigen zweck zu.
im fundbüro der stadt werden jedes jahr ca. 14.000 fundsachen von privatpersonen, kaufhäusern, der polizei oder aber auch den lvb abgegeben. bei verlorengegangenen gegenständen ist eine nachfrage im fundbüro also immer empfehlenswert. allerdings ist zu beachten, dass es meist ein paar tage dauert, bis verloren gegangenes eigentum abgegeben wird. sind eigentümer ermittelbar, werden diese direkt vom fundbüro angeschrieben. gegen eine entsprechnende verwaltungsgebühr werden die fundstücke auf wunsch auch zugesandt.
haben sie etwas gefunden, so denken sie daran, dass ab einem wert von bereits 10 euro eine generelle anzeigepflicht besteht. entweder sie zeigen den fund direkt beim fundbüro an oder sie melden ihn in ihrem zuständigen bürgerbüro. als ehrlicher finder haben sie erstens die möglichkeit finderlohn geltend zu machen und zweitens können sie bei abgabe der fundsache mitteilen, dass sie, falls sich der eigentümer nicht ermitteln läßt, eigentum an der fundsache erwerben wollen.
läßt sich im laufe von sechs monaten kein eigentümer ermitteln, so gehen die fundstücke in den eigentum der stadt über. diese versteigert die sachen meist oder führt sie einem wohltätigen zweck zu.
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 05. Juni 2008; 14:37:24 Uhr