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passivraucher dürfen sofort kündigen Diesen Text vorlesen lassen

rauchennach einem nun veröffentlichten urteil haben passivraucher, sollte ihr chef sie nicht ausreichend vor ihren rauchenden kollegen schützen, das recht sofort zu kündigen.

der zwang zum passivrauchen stellt einen wichtigen grund für eine sofortige kündigung dar. aus diesem grund dürfen die arbeitsagenturen in solchen fällen auch keine sperrzeiten verhängen.

mit diesem urteil gaben die darmstädter richter einem mann aus weilburg recht und hoben damit ein urteil aus erster instanz auf. der arbeitgeber des klägers hatte im gesamten betrieb das rauchen erlaubt und dem kläger somit keine möglichkeit geboten, sich der gefahr des passivrauchens zu entziehen. auf beschwerden des klägers reagierte er nicht.

die darmstädter sozialrichter sehen die gesundheitlichen gefahren durch das passivrauchen als ausreichend nachgewiesen an. das passivrauchen sei auch schon in kleineren mengen und schon nach kurzer zeit ein tumorbegünstigender faktor. aus diesem grund sei der kläger nicht verpflichtet, an einem verrauchten arbeitsplatz zu arbeiten. nachdem seine beschwerden nicht beachtet wurden, sei eine sofortige kündigung angemessen.

die richter haben wegen der grundsätzlichkeit des falles revision zugelassen. die bundesagentur für arbeit hat aber bereits angekündigt, keine rechtsmittel einlegen zu wollen.

aktenzeichen: landessozialgericht darmstadtaz l 6 al 24/05

veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 27. Juni 2007; 09:41:23 Uhr


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