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patientenverfügung - alle wissen mehr als einer! Diesen Text vorlesen lassen

unterschrift

eine schwere krankheit oder ein unfall - nichts macht menschen ängstlicher als das szenarium plötzlich entscheidungsunfähig zu sein. das man von heute auf morgen seinen willen nicht mehr ausdruck verleihen kann, ist für den mit beiden beinen im leben stehenden einfach unvorstellbar.

 

der gedanke wer der ansprechpartner ist, wie und ob man behandelt werden möchte, die angst vor langem leiden läßt menschen einmal mehr an vorsorge denken.

vielen älteren menschen und angehenden senioren ist das thema patientenverfügung längst vertraut. regelmäßig und in festen abständen gilt es zu überprüfen, was man geschrieben hat. es gab im letzten jahr zahlreiche neuerungen und gerade deswegen muss man sich informieren.

 

was die jüngeren angeht, so sind die meinungen zum thema sehr gespalten. manch einer hat seine erfahrungen mit dem 'leid' oder der genesung eines familienmitgliedes gesammelt, pflegt(e) selber oder hat durch andere erlebnisse schon berührungen gehabt. angst zu sterben hat fast jeder und angst ewig zu leben oder am leben gehalten zu werden auch.

 

nichts desto trotz soll die patientenverfügung kein tabuthema sein sondern ein chance bewusst und aktiv zu den besten zeiten entscheidungen zu treffen. mit klarem kopf und der richtigen unterstützung ist eine vollmacht für ärzte, angehörige und gerichte schnell und (rechts-)sicher geschrieben.

 

quelle: http://www.tagesschau.de

 

das bundesministerium für justiz bildet mit der broschüre patientenverfügung einen ersten und informativen einstieg ins thema. in kürze haben wir für sie folgende informationen zusammengefasst:

 

wer kann eine patientenverfügung verfassen?

  1. alle volljährigen personen, die gesund und in der lage sind

 

was beinhaltet eine patientenverfügung?

  1. angaben zur gewünschten behandlung und maßnahmen für den fall das man nicht mehr
  2. als ausleghilfe, können persönliche wertvorstellungen, einstellungen zum
    eigenen leben und sterben und religiöse anschauungen ergänzt werden

 

an wen ist eine patientenverfügung gerichtet?

  1. an behandelnde ärzte oder behandlungsteams
  2. an gesetzliche vertreterer oder einen bevollmächtigten

was die aufbewahrung angeht, so sollte man vertrauten personen von einer solchen verfügung oder betreuungsvollmacht erzählen und diese an einem zentralen ort verwahren (lassen). im fall des falles müssen insbesondere ärzte, bevollmächtigte, betreuer oder das betreuungsgericht schnell und unkompliziert davon erfahren können.

 

niemand muss übrigens allein eine patientenverfügung verfassen. egal ob mit angehörigen oder ohne - lassen sie sich in jedem fall fachkundig beraten. der besuch beim haus- oder facharzt oder die beratung beim anwalt bringt licht ins dunkel. weitere informationen bietet das bundesministerium für justiz mit den broschüren:

  1. patientenverfügung
  2. betreuungsrecht


Autor: root -- Mittwoch, 25. August 2010; 01:50:27 Uhr



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