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die von michael tell aus hamburg eingereichte petition fordert einen rechtsanspruch auf einen kinderbetreuungsplatz ab der geburt des kindes. sie kann noch bis zum 27. märz mitgezeichnet werden.
in deutschland werden immer noch zu wenig kinder geboren. aus diesem grund hat die bundesregierung das elterngeld eingeführt. dies soll vor der geburt des kindes erwerbstätigen eltern in den ersten lebensmonaten des kindes eine finanzielle unterstützung bieten. nach ablauf des elterngeldes will man eine rückkehr in den beruf erreichen.
dies ist jedoch nicht so einfach, da immer noch viele betreuungsplätze für die kleinsten fehlen. zwar besteht für kinder ab 3 jahren mittlerweile ein gesetzlicher anspruch auf einen betreuungsplatz, aber das elterngeld wird nach spätestens 14 monaten eingestellt. wohin also mit dem nachwuchs, wenn man wieder arbeiten möchte.
für familie a ist es wichtig, gleich nach der geburt wieder arbeiten zu gehen, familie b teilt sich die elternzeit und in einer dritten familie, familie c, möchte nur die frau die elternzeit in anspruch nehmen. es sind aber auch noch weitere konstellationen denkbar.
das angebot der kinderbetreuung muss den verschiedensten lebensmodellen rechnung tragen. da reicht ein rechtsanspruch auf kinderbetreuung ab dem dritten lebensjahr nicht aus. elterngeld zu zahlen ist eine sache, aber es fehlen leider immer noch entscheidende rahmenbedingungen.
helfen sie mit diese zu schaffen und unterzeichnen sie hier die petition.
dies ist jedoch nicht so einfach, da immer noch viele betreuungsplätze für die kleinsten fehlen. zwar besteht für kinder ab 3 jahren mittlerweile ein gesetzlicher anspruch auf einen betreuungsplatz, aber das elterngeld wird nach spätestens 14 monaten eingestellt. wohin also mit dem nachwuchs, wenn man wieder arbeiten möchte.
für familie a ist es wichtig, gleich nach der geburt wieder arbeiten zu gehen, familie b teilt sich die elternzeit und in einer dritten familie, familie c, möchte nur die frau die elternzeit in anspruch nehmen. es sind aber auch noch weitere konstellationen denkbar.
das angebot der kinderbetreuung muss den verschiedensten lebensmodellen rechnung tragen. da reicht ein rechtsanspruch auf kinderbetreuung ab dem dritten lebensjahr nicht aus. elterngeld zu zahlen ist eine sache, aber es fehlen leider immer noch entscheidende rahmenbedingungen.
helfen sie mit diese zu schaffen und unterzeichnen sie hier die petition.
veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 11:46:25 Uhr